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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - L 11 KA 58/15 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - L 11 KA 58/15 B ER (https://dejure.org/2016,3488)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.2016 - L 11 KA 58/15 B ER (https://dejure.org/2016,3488)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - L 11 KA 58/15 B ER (https://dejure.org/2016,3488)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (61)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2013 - L 11 KA 101/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - L 11 KA 58/15
    Zwar ist in § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG lediglich die Rede von der Anordnung der aufschiebenden Wirkung, doch wird wegen der gleichen Zielrichtung auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von dieser Norm erfasst (Senat, Beschlüsse vom 17.07.2013 - L 11 KA 101/12 B ER -, 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER -, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.2006 - L 10 B 15/06 KA ER - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/04 KA ER -).

    Demzufolge ist zu klären, welcher Maßstab für die richterliche Eilentscheidung entscheidend ist (Senat, Beschluss vom 17.07.2013 - L 11 KA 101/12 B ER -).

    Der Senat hat als Eingangskriterium festgelegt, dass die öffentlichen und privaten Interessen abzuwägen sind (Senat, Beschlüsse vom 17.07.2013 - L 11 KA 101/12 B ER - und 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER -).

    Dabei steht eine Prüfung der Erfolgsaussichten zunächst im Vordergrund (Senat, Beschlüsse vom 19.05.2014 - L 11 KA 99/13 B ER -, 17.07.2013 - L 11 KA 101/12 B ER - und 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER -).

    Am Vollzug eines offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsaktes besteht kein öffentliches Interesse (Senat, Beschlüsse vom Beschlüsse vom 19.05.2014 - L 11 KA 99/13 B ER -, 17.07.2013 - L 11 KA 101/12 B ER - und 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER -).

    Der Vollzug eines rechtswidrigen Bescheides mag zwar von einem übergeordneten öffentlichen Interesse getragen sein, dieses jedoch ist wegen Art. 20 Abs. 3 GG nicht schutzwürdig, solange der Bescheid nicht rechtmäßig ist (Senat, Beschlüsse vom 17.07.2013 - L 11 KA 101/12 B ER - und 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -).

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - L 11 KA 58/15
    Durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 - sei unmissverständlich geklärt, dass nicht der ärztliche Leiter in einem MVZ, sondern allein und ausschließlich das MVZ selbst für die Abgabe einer wahrheitsgemäßen Abrechnungssammelerklärung verantwortlich sei.

    Einen solchen Rechtssatz habe das BSG in der bezogenen Entscheidung vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - nicht gebildet.

    Das BSG hat dies im Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - zutreffend wie folgt zusammengefasst:.

    Aus dieser normativen Konzeption folgt, dass die im MVZ angestellten Ärzte von administrativen Tätigkeiten weitergehend freigestellt sein sollen (so vertiefend BSG, Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R -).

    (3) Soweit die Antragstellerin meint, aus der Entscheidung des BSG vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - herleiten zu können, dass die Sammelerklärung vom GmbH-Geschäftsführer unterzeichnet werden muss, geht das fehl.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - L 11 KA 58/15
    Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 19.05.2014 - L 11 KA 99/13 B ER -, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12 B ER -, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER -, 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER -, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER -, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER - und 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER -).

    Im Interesse der Entlastung der Gerichte ist das Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen, wenn der Beteiligte sein Begehren erkennbar auch außergerichtlich durchsetzen kann oder der Versuch, eine Aussetzung durch die Behörde zu erreichen, nicht von vornherein aussichtslos erscheint (Senat, Beschlüsse vom 19.05.2014 - L 11 KA 99/13 B ER -, 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12 B ER -, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER - vgl. auch Frehse, a.a.O., § 86b Rdn. 12 f.).

    Dabei steht eine Prüfung der Erfolgsaussichten zunächst im Vordergrund (Senat, Beschlüsse vom 19.05.2014 - L 11 KA 99/13 B ER -, 17.07.2013 - L 11 KA 101/12 B ER - und 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER -).

    Am Vollzug eines offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsaktes besteht kein öffentliches Interesse (Senat, Beschlüsse vom Beschlüsse vom 19.05.2014 - L 11 KA 99/13 B ER -, 17.07.2013 - L 11 KA 101/12 B ER - und 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER -).

    Vergleichbares gilt, wenn der Gesetzgeber die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage wie im Fall der Regressfestsetzung durch den Beschwerdeausschuss nach Durchführung einer Richtgrößenprüfung in § 106 Abs. 5a Satz 11 SGB V ausdrücklich ausgeschlossen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom Beschlüsse vom 19.05.2014 - L 11 KA 99/13 B ER - und 31.08.2011 - L 11 KA 24/11 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2021 - L 11 KA 49/17

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Zulässigkeit der sachlich-rechnerischen

    In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat die Klägerin erfolglos beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 14. Februar 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Juni 2014 anzuordnen sowie deren Vollziehung aufzuheben (SG Duisburg, S 33 KA 158/15 ER, ablehnender Beschluss vom 20. Juli 2015; LSG NRW, L 11 KA 58/15 B ER, die Beschwerde zurückweisender Beschluss vom 24. Februar 2016).

    Ungeachtet dessen, dass er den Bescheid vom 14. Februar 2014 unterzeichnet hat, war er im Widerspruchsverfahren nicht nach § 16 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch oder § 60 Abs. 2 SGG analog ausgeschlossen (hierzu ausführlich Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Februar 2016 - L 11 KA 58/15 B ER).

    Die Abrechnungen sind formal fehlerhaft, weil die Gesamtaufstellungen für die betreffenden Quartale - wie der Senat in dem diesem Hauptsacheverfahren zugrunde liegenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren bereits ausgeführt hat (Beschluss vom 24. Februar 2016 - L 11 KA 58/15 B ER) - nicht durch den ärztlicher Leiter der Klägerin nach Maßgabe des HVM unterzeichnet worden sind.

  • SG München, 21.01.2021 - S 38 KA 165/19

    Vertrags(zahn) arztangelegenheiten

    Wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2016, Az L 11 KA 58/15 B ER) ausführt, korrespondiert der Verminderung der Verantwortung des einzelnen Arztes "die volle Verantwortung des MVZ für die korrekte Organisation der Behandlung und für die Leistungsabrechnung".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2016 - L 11 KA 7/16

    Vollziehung einer Honorarrückforderung

    Die Abgabe einer ordnungsgemäßen Abrechnungs-Sammelerklärung ist eine eigenständige Voraussetzung für die Entstehung des Vergütungsanspruchs (hierzu ausführlich Senat, Beschluss vom 24.02.2016 - L 11 KA 58/15 B ER - für eine nicht vom ärztlichen Leiter des MVZ abgegebene Abrechnungs-Sammelerklärung).
  • BSG, 13.12.2023 - B 6 KA 15/22 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Regelung zur

    Anders als der nichtärztliche Geschäftsführer eines MVZ hat der ärztliche Leiter die medizinische Fachkompetenz, die ihn zur Überprüfung befähigt, ob die von den einzelnen Ärzten angegebenen Behandlungsvorgänge so stattgefunden haben können und somit als Grundlage für eine stimmige Quartalsabrechnung taugen (Clemens, Festschrift für Steinhilper, 2013, 11, 19; vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.2.2016 - L 11 KA 58/15 B ER - GesR 2016, 381 = juris RdNr 63 ff in dem Eilverfahren zwischen den Beteiligten) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2019 - L 11 KA 11/18

    Zulassung als Zahnarzt zur vertragszahnärztlichen Versorgung

    Für § 86b Abs. 1 SGG seien wirtschaftliche Interessen ein Kriterium neben einer Vielzahl anderer in die Abwägung einzubeziehender Umstände und könnten - je nach Sachlage - auch von untergeordneter Wertigkeit sein (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2016 - L 11 KA 58/15 B ER - m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund erweise sich der angefochtene Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 06.03.2017 bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2016 - L 11 KA 58/15 B ER -) nicht als offensichtlich rechtswidrig.

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - L 5 KA 2789/17

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Festlegung des

    Der ärztliche Leiter trägt die vertragsärztliche Gesamtverantwortung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2011 - B 6 KA 33/10 R -, in juris, Rn. 18); hierzu gehört auch die Abgabe der ordnungsgemäßen Abrechnungssammelerklärung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2016 - L 11 KA 58/15 B ER -, in juris, Rn. 78).
  • SG Schwerin, 07.03.2017 - S 3 KA 57/15
    Das wirtschaftliche Interesse wird mithin durch den Zeitfaktor "Länge des Verfahrens" und durch das Zinsinteresse bestimmt (vgl. dazu LSG Nordrhein-Westfalen v. 24.02.2016 - L 11 KA 58/15 B ER -, juris Rn. 84).
  • SG Düsseldorf, 18.08.2016 - S 2 KA 1375/16

    Geeignetheit zur Vergabe von Substitutionsmittel im Vertretungsfall durch nicht

    Vergleichbares gilt, wenn der Gesetzgeber - wie hier - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Honorarfestsetzung sowie ihre Änderung oder Aufhebung in § 85 Abs. 4 Satz 6 SGB V ausdrücklich ausgeschlossen hat (LSG NRW, Beschluss vom 24.02.2016 - L 11 KA 58/15 B ER -).
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